Flammpunkt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Temperaturpunkt, bei dem gerade ausreichende Dämpfe zur kurzen Entflammung gebildet werden, nennen wir [[Flammpunkt]].
 
Der Temperaturpunkt, bei dem gerade ausreichende Dämpfe zur kurzen Entflammung gebildet werden, nennen wir [[Flammpunkt]].
  
 
Befindet sich eine brennbare Flüssigkeit unter dem Flammpunkt, so ist kein Brennen möglich.
 
Befindet sich eine brennbare Flüssigkeit unter dem Flammpunkt, so ist kein Brennen möglich.
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Weil beim Erreichen des Flammpunktes das "erste Aufflammen" einer brennbaren Flüssigkeit möglich ist, bedient sich auch die "Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) des Flammpunkts als Merkmal für die Gefahr. Er gibt nämlich Auskunft, ob wir es mit einem mehr oder weniger gefährlichen Produkt zu tun haben.
 
Weil beim Erreichen des Flammpunktes das "erste Aufflammen" einer brennbaren Flüssigkeit möglich ist, bedient sich auch die "Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) des Flammpunkts als Merkmal für die Gefahr. Er gibt nämlich Auskunft, ob wir es mit einem mehr oder weniger gefährlichen Produkt zu tun haben.
  
Die VbF teilt die brennbaren Flüssigkeiten in Gefahrklassen ein, und zwar:
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== Veraltet : VbF-Gefahrklassen ==
 
 
 
 
A (mit Wasser NICHT mischbar)
 
  
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*Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):
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** Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem [[Flammpunkt]] unter 21°C (z. B. [[Benzin]])
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** Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C (z. B. [[Petroleum]])
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** Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55°C und 100°C (z. B. [[Dieselkraftstoff]])
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*Gefahrklasse B:
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**Bei 15°C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C (z. B. [[Ethanol]])
  
Die brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse A werden entsprechend ihrem Flammpunkt zusätzlich unterteilt in:
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== Aktuell: Einstufungskriterien für entzündbare Flüssigkeiten gemäß [[GHS]] ==
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Gefahrenkategorie 1-3: Je niedriger der Flamm- bzw. Siedepunkt einer entzündbaren Flüssigkeit, desto gefährlicher der Umgang bzw. desto ''niedriger'' die Gefahrenkategorie.
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* Kategorie 1: Flammpunkt < 23°C und Siedebeginn ≤ 35°C, z. B. [[Diethylether]]
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* Kategorie 2: Flammpunkt < 23°C und Siedebeginn > 35°C, z. B. [[Aceton]]
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* Kategorie 3: Flammpunkt ≥ 23°C und ≤ 60°C, z. B. Dieselkraftstoff
  
  
A I  - Flammpunkt unter 21°C
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Wichtig zu wissen: die Zündtemperatur, bei der Selbstentzündung erfolgt. Nachstehend einige Kennzahlen:  
 
 
A II  - Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C
 
 
 
A III - Flammpunkt zwischen 55°C und 100°C
 
 
 
 
 
und B (mit Wasser MISCHBAR)
 
 
 
 
 
Flammpunkt unter 21°C
 
 
 
Flüssigkeiten oder deren brennbaren flüssige Bestandteile, die sich bei 15°C in Wasser in beliebigem Verhältnis lösen.
 
 
 
Wichtig zu wissen: die Zündtemperatur, bei der
 
Selbstentzündung erfolgt. Nachstehend einige Kennzahlen:  
 
 
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   <td>Alkohol</td>
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== Experimente ==
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{{www}}
 
[[Kategorie:Chemie]]
 
[[Kategorie:Chemie]]
 
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
 
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
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[[Kategorie:Stoffeigenschaft]]

Aktuelle Version vom 10. Mai 2016, 12:25 Uhr

Flammpunkt
vernetzte Artikel
Verbrennung Zündtemperatur

Der Temperaturpunkt, bei dem gerade ausreichende Dämpfe zur kurzen Entflammung gebildet werden, nennen wir Flammpunkt.

Befindet sich eine brennbare Flüssigkeit unter dem Flammpunkt, so ist kein Brennen möglich.

Der FP. unterscheidet sich vom Brennpunkt, der höher liegt u. bei dem die Dämpfe nach der Entflammung von selbst weiterbrennen u. von der Zündtemperatur, bei der die Entzündung ohne Fremdzündung (Selbstentzündung) eintritt.

Weil beim Erreichen des Flammpunktes das "erste Aufflammen" einer brennbaren Flüssigkeit möglich ist, bedient sich auch die "Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) des Flammpunkts als Merkmal für die Gefahr. Er gibt nämlich Auskunft, ob wir es mit einem mehr oder weniger gefährlichen Produkt zu tun haben.

Veraltet : VbF-Gefahrklassen

  • Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):
    • Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C (z. B. Benzin)
    • Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C (z. B. Petroleum)
    • Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55°C und 100°C (z. B. Dieselkraftstoff)
  • Gefahrklasse B:
    • Bei 15°C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C (z. B. Ethanol)

Aktuell: Einstufungskriterien für entzündbare Flüssigkeiten gemäß GHS

Gefahrenkategorie 1-3: Je niedriger der Flamm- bzw. Siedepunkt einer entzündbaren Flüssigkeit, desto gefährlicher der Umgang bzw. desto niedriger die Gefahrenkategorie.

  • Kategorie 1: Flammpunkt < 23°C und Siedebeginn ≤ 35°C, z. B. Diethylether
  • Kategorie 2: Flammpunkt < 23°C und Siedebeginn > 35°C, z. B. Aceton
  • Kategorie 3: Flammpunkt ≥ 23°C und ≤ 60°C, z. B. Dieselkraftstoff


Wichtig zu wissen: die Zündtemperatur, bei der Selbstentzündung erfolgt. Nachstehend einige Kennzahlen:

Stoff Flammpunkt
in °C
Zündtemperatur
in °C
Aceton -19 540
Ether -20 170
Alkohol 12 425
Benzin -20 240
Dieselöl 55 220
Essigsäure 40 458
Heizöl 55 220
Petroleum 40 300
Schmieröl 125 -
Terpentinöl 35 220

Experimente

Weblinks