Bußgelder: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
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Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
 
Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.  
 
  
'''<u><span style="color: fuchsia">innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)</span></u>'''
 
  
bis 10 km/h  15,- EUR
+
<div style="text-align: center;">
11-15 km/h  25,- EUR
+
=== Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !) ===
16-20 km/h  35,- EUR
+
</div>
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
 
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
 
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
 
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 
  
'''<u><span style="color: fuchsia">außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)</span></u>'''
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Wer innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 680 EUR, 4 punkte und 3 Monate Fahrverbot rechnen.
bis 10 km/h  10,- EUR
 
11-15 km/h  20,- EUR
 
16-20 km/h  30,- EUR
 
21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt
 
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
 
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
 
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
 
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot  
 
  
Fragen dazu können Sie im Forum stellen.
 
  
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
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<div style="text-align: center;">
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
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=== Das zu schnelle Fahren  außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) ===
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</div>
  
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
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Wer außerhalb gescchlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 600 EU, 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot rechnen.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
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Es gibt bis 10 km/h 10,- EUR ,
 
 
 
 
 
  
  
  
'''<u><span style="color: fuchsia">Abstand:</span></u>'''
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<div style="text-align: center;">
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=== Abstand halten : ===
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</div>
  
 
   
 
   
 
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Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung des Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR.
 
 
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
 
Hier bequem über Formular ausrechnen
 
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
 
 
 
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR  
 
  
 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h  
 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h  
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt  
+
85 kh/h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt,
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte  
+
90 km/100,- EUR und 2 Punkte  
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte  
+
95 km/160,- EUR und 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)  
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)  
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130 km/240,- EURund  4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte  
+
160 km/h 320,- EUR und  4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
 
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
 
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
 
 
 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
 
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
 
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
 
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
 
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot  
 
 
 
Fragen dazu können Sie im Forum stellen.
 
 
 
 
 
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Überholen:</span></u>'''
 
  
  
 +
<div style="text-align: center;">
 +
=== Überholen: ===
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</div>
  
 
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40,- EUR, 1 Punkt  
 
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40,- EUR, 1 Punkt  
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Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
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Wenn der Fahrer nicht in einer schnelleren Geschwindigkeit überholt , wie der Überholende fährt zahlt man 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.  
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
 
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10,- EUR
 
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20,- EUR
 
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR  
 
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10,- EUR
 
 
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  50,- EUR, 3 Punkte
 
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  50,- EUR, 3 Punkte
 
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  75,- EUR, 4 Punkte
 
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
 
 
 
 
 
 
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Halten und Parken:</span></u>'''
 
 
 
 
 
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
 
 
 
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
 
 
 
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
 
 
 
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
 
 
 
... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
 
  
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
+
Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.
 +
Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR
  
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR  
+
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von 50,- EUR rechnen und bekommt 3 Punkte.
  
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR  
+
Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte.
 +
Wenn  Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR, 4 Punkte und  1 Monat Fahrverbot.
  
Parken in "zweiter Reihe"  20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
 
  
... länger als 15 Minuten  30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
 
  
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  10,- EUR
+
<div style="text-align: center;">
 +
=== Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.): ===
 +
</div>
  
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  10,- EUR  
+
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt,
 +
innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte,
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mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und
 +
mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
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Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte,  
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  5,- EUR  
+
wer den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
bis 30 Minuten  5,- EUR
 
bis zu einer Stunde  10,- EUR
 
bis zu zwei Stunden  15,- EUR
 
bis zu drei Stunden 20,- EUR
 
länger als drei Stunden  25,- EUR  
 
 
   
 
   
 
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):</span></u>'''
 
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
 
 
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)  90,- EUR; 3 Punkte
 
mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
 
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
 
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
 
 
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten  70,- EUR; 3 Punkte
 
 
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet  60,- EUR; 3 Punkte
 
 
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
 
 
behindert  60,- EUR; 3 Punkte  
 
behindert  60,- EUR; 3 Punkte  
 
gefährdet  75,- EUR; 3 Punkte
 
gefährdet  75,- EUR; 3 Punkte

Aktuelle Version vom 2. Mai 2009, 16:59 Uhr

Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009


Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !)

Wer innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 680 EUR, 4 punkte und 3 Monate Fahrverbot rechnen.


Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

Wer außerhalb gescchlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 600 EU, 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot rechnen. Es gibt bis 10 km/h 10,- EUR ,


Abstand halten :


Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung des Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR.

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h 85 kh/h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt, 90 km/h 100,- EUR und 2 Punkte 95 km/h 160,- EUR und 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot) 130 km/h 240,- EURund 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot 160 km/h 320,- EUR und 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot


Überholen:

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


Wenn der Fahrer nicht in einer schnelleren Geschwindigkeit überholt , wie der Überholende fährt zahlt man 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.

Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR. Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von 50,- EUR rechnen und bekommt 3 Punkte.

Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte. Wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt, innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte, mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte, wer den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte