Bußgelder: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.  
 
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Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt  
 
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt  
  

Version vom 16. März 2009, 13:46 Uhr

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA) Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)

bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fragen dazu können Sie im Forum stellen.

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.




Abstand:



Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug Hier bequem über Formular ausrechnen bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fragen dazu können Sie im Forum stellen.


Überholen:


Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot



Halten und Parken:


Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR bis 30 Minuten 5,- EUR bis zu einer Stunde 10,- EUR bis zu zwei Stunden 15,- EUR bis zu drei Stunden 20,- EUR länger als drei Stunden 25,- EUR


Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.): Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte