Kategorie:Lernfeld 14P: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten für eine gesetzliche Untersuchung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Mai 2008, 19:22 Uhr

LF Kfz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Lernfeld 14.gif

Der Rahmenlehrplan für Kraftfahrzeugmechatroniker sieht im 4. Ausbildungsjahr 60 Unterrichtsstunden für das Lernfeld 14 - Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten für eine gesetzliche Untersuchung vor.

Ziele

Die Schülerinnen und Schüler planen Servicearbeiten im Rahmen von vorgeschriebenen gesetzlichen Untersuchungen und führen diese durch.

Zur Auftragsbearbeitung identifizieren sie die Fahrzeuge mit herstellerspezifischen Informationssystemen.

Sie erheben die relevanten Fahrzeugzustände, dokumentieren diese und führen einen Sollwertabgleich durch.

Die Schülerinnen und Schüler wenden die Regeln, Normen und Vorschriften zur Durchführung dieser Servicedienstleistung an.

Sie stellen die für die gesetzlichen Untersuchungen vorgeschriebenen Prüf- und Testbedingungen her, überprüfen die Funktion der Fahrzeugteilsysteme und protokollieren die Prüfund Testabläufe.

Die dabei erfassten Daten werden von ihnen analysiert, dokumentiert und ausgewertet. Festgestellte Mängel der Verkehrs- und Betriebssicherheit werden nach Zustimmung des Kunden vor dem Prüfdurchgang behoben.

Die Schülerinnen und Schüler informieren den Kunden nach der gesetzlichen Untersuchung über den Fahrzeugzustand sowie über die Art und den Umfang eventuell notwendiger Reparaturmaßnahmen.

Bei der Durchführung der Servicearbeiten wenden sie die Grundsätze des Arbeits- und Umweltschutzes sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung an.

Inhalte

  • Fahrzeugspezifische Daten
  • Gesetzliche Vorschriften
  • Checklisten
  • Test- und Prüfverfahren
  • Untersuchungsbericht
  • Fahr- und Betriebssicherheit
  • Haftungsrecht
  • Serviceleistung
  • Qualitätsmanagement durch Betriebsorganisation und Mitarbeiterqualifizierung
  • Kundenerwartung, Kundenzufriedenheit
  • Kundenberatung

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