Sprengstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf §5(3)2 der SprengV1] ist das Sprengstoffgesetz ''nicht anzuwenden auf ... das Vernichten ... von explosionsgefährlichen Stoffen bis zu einer Gesamtmenge von 100 g durch ... berufsbildende Schulen, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.'' Beipiel: Sprengung eines [[Airbag]]s im Unterricht (Technologie Kfz-Technik).
 
Gemäß [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf §5(3)2 der SprengV1] ist das Sprengstoffgesetz ''nicht anzuwenden auf ... das Vernichten ... von explosionsgefährlichen Stoffen bis zu einer Gesamtmenge von 100 g durch ... berufsbildende Schulen, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.'' Beipiel: Sprengung eines [[Airbag]]s im Unterricht (Technologie Kfz-Technik).
  
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Version vom 11. März 2007, 18:52 Uhr

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Gemäß §5(3)2 der SprengV1 ist das Sprengstoffgesetz nicht anzuwenden auf ... das Vernichten ... von explosionsgefährlichen Stoffen bis zu einer Gesamtmenge von 100 g durch ... berufsbildende Schulen, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Beipiel: Sprengung eines Airbags im Unterricht (Technologie Kfz-Technik).

Im Chemiebuch ...
findest Du weitere Informationen
zum Thema Sprengstoff:
Chemie FOS-T

auf Seite
-

Chemie heute

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291

Elemente Chemie

auf Seite
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