Siehe auch [[Gefahrstoffverordnung]]== Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen ==Schulen tragen mit den dort anfallenden Gefahrstoffabfällen in ihrer Gesamtheit nicht unmerklich zur Umweltbelastung bei. Die Entsorgung ist deshalb unter rechtlichen und pädagogischen Aspekten zu sehen:*Nach dem geltenden Gesetz sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden. Sodann sind Abfälle, die verwertet werden können, ordnungsgemäß stofflich oder energetisch zu verwerten und schließlich sind Abfälle, die sich nicht vermeiden oder ordnungsgemäß und schadlos verwerten lassen, umweltverträglich zu beseitigen.<br>In der Schule werden Gefahrstoffabfälle, die schulintern nicht beseitigt werden können, für die Abholung und Beseitigung durch einen Entsorgungsberechtigten bereitgestellt.*Die Schüler sind für den Umweltschutz sensibilisiert. Nach [[Experimente]]n stellen sie die [[Frage]] nach der sachgerechten Beseitigung der [[Chemikalien]]reste. Der Lehrer ist gefordert, ökologisch vertretbare Lösungen zur Entsorgung anzubieten, um bei seinen Aussagen zur Umwelterziehung glaubwürdig zu sein. Als Leitlinie für die Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen gilt:*Die Schule hat die Aufgabe, im Kleinen zu zeigen, was im Großen unumgänglich ist.*Das schulische Vorbild prägt das spätere Verhalten.*Oberstes Gebot auch in der Schule ist die '''EntsorgungsratschlägeAbfallvermeidung''' . == Entsorgungsratschläge (E-Sätze) gemäß [[Gefahrstoffverordnung]]:== 
{|{{tabelle}}
! E-Satz-Nr. !! Entsorgungsratschläge – E-Sätze !! Anzuwenden u.a. auf
Änderungen – BS-Wiki: Wissen teilen

Änderungen