Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen

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* Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate  
 
* Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate  
 
* Taxen und Mietwagen: 12 Monate.
 
* Taxen und Mietwagen: 12 Monate.
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.  
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette (siehe oben) auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.  
  
 
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
 
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.

Version vom 26. März 2006, 03:36 Uhr

Datei:AU-Plakette.gif Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.

Ziel der AU ist es, den Ausstoß von Schadstoffen durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.

Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:

  • dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
  • der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
Zur Abgasuntersuchung muß der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:

  • die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
  • einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.

Zeitabstand der Untersuchungen:

  • Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate
  • ungeregelter Katalysator 12 Monate
  • geregelter Katalysator 24 Monate *)
  • Taxen und Mietwagen: 12 Monate
  • Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich
    über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
  • Taxen und Mietwagen: 12 Monate.

Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette (siehe oben) auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.

Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.

CompaMacs.jpg

Fragen

  1. Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
  2. Was wird bei einer AU gemessen?