Tunnel

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Ist eine A-39-Tunnelvariante durch Lüneburg realistisch?

Anfrage an das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

MdL Andreas Meihsies (GRÜNE):

Seitdem kürzlich die Vorzugsvariante der A 39 vorgestellt wurde, wird u. a. von SPD-Abgeordneten aus der Region Lüneburg eine Tunnelvariante durch Lüneburg diskutiert. Demnach soll durch einen langen Tunnel ein Großteil des Trassenverlaufs über das Lüneburger Stadtgebiet unterirdisch erfolgen. Dadurch sollen Konflikte entschärft und Raumwiderstände aufgelöst werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung eine Untertunnelung großer Teile des Lüneburger Stadtgebiets für realistisch?
  2. Welche Mehrkosten wären mit einer Tunnelvariante für Lüneburg verbunden?
  3. Erwartet die Landesregierung, dass noch vor der Kommunalwahl am 10. September ein neuer Trassenverlauf der A 39 im Bereich Lüneburg vorgelegt wird?

Antwort vom 13. Juli 2006

Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr entwickelte Vorzugsvariante der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg und der B 190n auf niedersächsischem Gebiet ist das Ergebnis eines gesamtplanerischen Variantenvergleiches unter Berücksichtung aller Gutachten. Dabei wurden neben den Auswirkungen der Autobahn auf die Umwelt (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) auch die Auswirkungen auf räumlich betroffene Nutzungen wie Wohngebiete, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Verkehr betrachtet. Am 27. März 2006 wurde das Raumordnungsverfahren von der Regierungsvertretung Lüneburg eingeleitet. Am 28. März 2006 wurde die Vorzugsvariante zusammen mit der Regierungsvertretung Lüneburg in Uelzen den politisch Verantwortlichen der Region (MdEP, MdB, MdL, Landräte und Bürgermeister/ OB sowie Träger öffentlicher Belange) vorgestellt. Innerhalb des Raumordnungsverfahrens ist diese Vorzugsvariante zu überprüfen. Dabei geht es darum, den Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt gerecht zu werden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die Landesplanerische Feststellung, ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren erfolgt die Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Daran schließt die technische Entwurfsbearbeitung an. Es folgt das Planfeststellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren, in dem neben den Trägern öffentlicher Belange auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, schließt mit dem Planfeststellungsbeschluss ab. Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen beklagt werden, sofern sie im Verfahren Einwendungen vorgebracht haben. Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Diese Fragestellung ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens abzuarbeiten und in der Landesplanerischen Feststellung zu entscheiden und wird im Linienbestimmungsverfahren durch den Bund abschließend geprüft.

Zu 2: Die Baukosten für eine offene Tunnelbauweise oder eine Tunnelbauweise im bergmännischen Vortrieb schwanken erheblich. Als Durchschnittswerte werden genannt:

a) Kosten Tunnel offene Bauweise pro lfd. 100 m: ca. 5,7 Millionen Euro

b) Kosten Tunnel bergmännische Bauweise pro lfd. 100 m: ca. 11,0 Millionen Euro

c) Kosten Strasse pro lfd. 100 m: ca. 0,6 Millionen Euro

Mehrkosten pro lfd. 100 m Tunnel/100 m Strasse:

a) 5,1 Millionen Euro

b) 10,4 Millionen Euro

Die detaillierte Ermittlung der Baukosten für ein Tunnelbauwerk ist erst dann möglich, wenn die Baugrundverhältnisse und die sich daraus ergebenden Bauverfahren exakt bekannt sind.

Zu 3: Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens und die landesplanerische Feststellung werden Ende 2006/Anfang 2007 erwartet.

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