Tunnel: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Antwort vom 13. Juli 2006 ===
 
=== Antwort vom 13. Juli 2006 ===
 
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{{Kasten|1=
{{Kasten|Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für
 
Straßenbau und Verkehr entwickelte Vorzugsvariante
 
der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg
 
und der B 190n auf niedersächsischem Gebiet ist
 
das Ergebnis eines gesamtplanerischen Variantenvergleiches
 
unter Berücksichtung aller Gutachten.
 
Dabei wurden neben den Auswirkungen der
 
Autobahn auf die Umwelt (Mensch, Tier, Pflanzen,
 
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie
 
Kultur- und sonstige Sachgüter) auch die Auswirkungen
 
auf räumlich betroffene Nutzungen wie
 
Wohngebiete, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft,
 
Rohstoffgewinnung und Verkehr betrachtet.
 
Am 27. März 2006 wurde das Raumordnungsverfahren
 
von der Regierungsvertretung Lüneburg
 
eingeleitet. Am 28. März 2006 wurde die Vorzugsvariante
 
zusammen mit der Regierungsvertretung
 
Lüneburg in Uelzen den politisch Verantwortlichen
 
der Region (MdEP, MdB, MdL, Landräte und Bürgermeister/
 
OB sowie Träger öffentlicher Belange)
 
vorgestellt. Innerhalb des Raumordnungsverfahrens
 
ist diese Vorzugsvariante zu überprüfen. Dabei
 
geht es darum, den Interessen aller Beteiligten
 
unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf
 
Mensch, Natur und Umwelt gerecht zu werden.
 
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die
 
Landesplanerische Feststellung, ersetzt keine
 
Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige
 
behördliche Entscheidungen nach anderen
 
Rechtsvorschriften. Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren
 
erfolgt die Linienbestimmung
 
durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
 
Stadtentwicklung. Daran schließt die technische
 
Entwurfsbearbeitung an. Es folgt das Planfeststellungsverfahren.
 
Das Planfeststellungsverfahren, in
 
dem neben den Trägern öffentlicher Belange auch
 
eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet,
 
schließt mit dem Planfeststellungsbeschluss ab.
 
Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen
 
beklagt werden, sofern sie im Verfahren
 
Einwendungen vorgebracht haben.
 
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens
 
der Landesregierung wie folgt beantwortet:
 
 
 
 
Zu 1: Diese Fragestellung ist im Rahmen des
 
Zu 1: Diese Fragestellung ist im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens abzuarbeiten und in der
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Landesplanerischen Feststellung zu entscheiden
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und wird im Linienbestimmungsverfahren durch
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den Bund abschließend geprüft.
  
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und die landesplanerische Feststellung werden
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Version vom 15. Juni 2007, 17:42 Uhr

Ist eine A-39-Tunnelvariante durch Lüneburg realistisch?

Anfrage an das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

MdL Andreas Meihsies (GRÜNE):

Seitdem kürzlich die Vorzugsvariante der A 39 vorgestellt wurde, wird u. a. von SPD-Abgeordneten aus der Region Lüneburg eine Tunnelvariante durch Lüneburg diskutiert. Demnach soll durch einen langen Tunnel ein Großteil des Trassenverlaufs über das Lüneburger Stadtgebiet unterirdisch erfolgen. Dadurch sollen Konflikte entschärft und Raumwiderstände aufgelöst werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung eine Untertunnelung großer Teile des Lüneburger Stadtgebiets für realistisch?
  2. Welche Mehrkosten wären mit einer Tunnelvariante für Lüneburg verbunden?
  3. Erwartet die Landesregierung, dass noch vor der Kommunalwahl am 10. September ein neuer Trassenverlauf der A 39 im Bereich Lüneburg vorgelegt wird?

Antwort vom 13. Juli 2006

Zu 1: Diese Fragestellung ist im Rahmen des

Raumordnungsverfahrens abzuarbeiten und in der Landesplanerischen Feststellung zu entscheiden und wird im Linienbestimmungsverfahren durch den Bund abschließend geprüft.

Zu 2: Die Baukosten für eine offene Tunnelbauweise oder eine Tunnelbauweise im bergmännischen Vortrieb schwanken erheblich. Als Durchschnittswerte werden genannt:

a) Kosten Tunnel offene Bauweise pro lfd. 100 m: ca. 5,7 Millionen Euro

b) Kosten Tunnel bergmännische Bauweise pro lfd. 100 m: ca. 11,0 Millionen Euro

c) Kosten Strasse pro lfd. 100 m: ca. 0,6 Millionen Euro

Mehrkosten pro lfd. 100 m Tunnel/100 m Strasse:

a) 5,1 Millionen Euro

b) 10,4 Millionen Euro

Die detaillierte Ermittlung der Baukosten für ein Tunnelbauwerk ist erst dann möglich, wenn die Baugrundverhältnisse und die sich daraus ergebenden Bauverfahren exakt bekannt sind.

Zu 3: Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens und die landesplanerische Feststellung werden Ende 2006/Anfang 2007 erwartet.

[1]