Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander. | Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander. | ||
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Version vom 19. September 2006, 06:55 Uhr
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist eine Phase im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.
Allgemeines
Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.
- Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
- Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
- Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
- Es bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Raumordnungsverfahren für den Bau A 39
Das Niedersächsische Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referatsteil 303 in der Regierungsvertretung Lüneburg) hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg am 27. März 2006 eingeleitet.
Gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes "ist das ROV nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen."
Theoretisch hätte damit am 27. September 2006 das ROV abgeschlossen sein müssen.
Auf Nachfrage per E-Mail erklärt der für das Raumordnungsverfahren bei der Regierungsvertretung Lüneburg verantwortliche Dr. Holger Manthey am 12.09.:
"Wegen des Umfangs der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die A 39 war die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen länger als üblich und vorgeschrieben festgesetzt worden; außerdem war auf Wunsch einiger Beteiligter die Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen weiter verlängert worden.
Im Verfahren sind zahlreiche Bedenken zu den Unterlagen angemeldet und zahlreiche Anregungen (u. a. zur Prüfung anderer als der vorgeschlagenen Variante) gegeben worden, die z. Zt. von der Straßenbaubehörde und den von ihnen beauftragten Gutachtern bearbeitet werden.
Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird deshalb voraussichtlich erst in einigen Monaten möglich sein."
Damit wäre die landesplanerische Feststellung etwa Ende 2006/Anfang 2007 zu erwarten. [LZ vom 14.07.2006]
Hoffnungsvolles
Ein erstes Raumordnungsverfahren für den Bau einer anderen Autobahn (A 94 in Bayern) "versandete" 1977 (!), bevor nach politischen Querelen 1991 ein zweites Raumordnungsverfahren angestrengt wurde. Die Initiative gegen die A 94 kämpft seitdem erfolgreich gegen den Autobahnbau und macht Mut, dass die A 39 jederzeit wieder aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden kann.
Siehe auch
- Arbeitsgruppe Raumordnungsverfahren
- Planungsablauf für den Bau einer Autobahn
- Raumordnungsplan
- Raumordnungsgesetz
Weblinks
- Raumordnungsverfahren zur geplanten Autobahn BAB A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg (Bürgerinformation der Regierungsvertretung Lüneburg, März 2006)