Die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bleiben weiterhin gültig und müssen nur bei einem Halterwechsel, z. B. Verkauf des Fahrzeugs, Umschreibung oder bei Verlust eines der Scheine getauscht werden. Sollte mal eines von beiden verloren gehen, so muss man beide Sachen neu beantragen.
[http://www.zulasseroffenbach.de/neue_zulassungsdokumente1stepone/data/images/47/11/00/Zulassungsbescheinigung_Teil_I.php/ Zulassungsbescheinigung Teil I]jpg