* '''Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)'''
* '''Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)'''
[[Bild:Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg|thumb|320px|Zulassungsbescheinigung Teil I<br />
[[Bild:Zulassungsbescheinigung-I.2.jpg|320px]]]]
== Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ==
[[Bild:Zulassungsbescheinigung-I.2.jpg|thumb|320px|Zulassungsbescheinigung Teil I]]
Der '''Fahrzeugschein''' enthält die wichtigsten technischen Informationen, die bei der Zulassung des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbrief eingetragen werden. Auf der Vorderseite des Scheins stehen verschlüsselte Codes. Diese dienen dazu, dass die Scheine dem EU-Standard angepasst werden.
Dazu zählt z. B.:
Der Fahrzeugschein muss immer mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden.
[[Bild:Zulass.jpg|thumb|320px|Zulassungsbescheinigung Teil I]]
== Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ==
Der '''Fahrzeugbrief''' ist eine Urkunde, in die das Kraftfahrzeug und die Personalien dessen, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird, eingetragen sind. Den Fahrzeugbrief sollte man niemals im Handschuhfach des Autos liegen lassen, denn bei einem Diebstahl in solchem Falle gibt es keinen Versicherungsschutz mehr. Der Fahrzeugbrief ist gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung, er enthält die Angaben, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden und enthält außerdem Angaben über vorherige Besitzer.