Da im Vakuum der Brechungsindex ''n''<sub>1</sub> per Definition den Wert 1 (unverminderte Geschwindigkeit) besitzt, folgt als Sonderfall aus der obigen Gleichung:
Aus dieser Beziehung ergibt sich das Messprinzip zur experimentellen Bestimmung der Brechzahl ''n''<sub>2</sub> einer Probelösung: Licht tritt aus einer Luftschicht in einem definierten Winkel zur Senkrechten, z. B. α = 45° in die Probe ein. Gemessen wird nun der Winkel ß in der Lösung. Über den bekannten Brechungsindex ''n''<sub>1</sub> der Luft kann mittels obiger Formel auf den Brechungsindex ''n''<sub>2</sub> der Probe geschlossen werden: