Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen. Wenn er verloren geht, muss er über die Zulassungsstelle neu beantragt werden
Der Fahrzeugschein muss immer mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden.