Zu jedem Kraftfahrzeug gehören mehrere individuelle Fahrzeugdokumente. Fahrzeugdokumente sind amtliche Urkunden, die in erster Linie das Eigentum an einem Fahrzeug sichern. Da gibt es z.B. die Bescheinigung für die HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung).Am wichtigsten sind jedoch der '''Fahrzeugschein''' und der '''FahrzeugbriefFahrzeugdokumente'''. Links:[[Gesetzliche Test- und Prüfverfahren zur Abgasuntersuchung]]
Fahrzeugdokumente sind amtliche Urkunden, die in erster Linie das Eigentum an einem Fahrzeug sichern. Da gibt es z. B. die Bescheinigung für die HU (Hauptuntersuchung) und AU ([[Gesetzliche Test- und Prüfverfahren zur Abgasuntersuchung|Abgasuntersuchung]]). Am wichtigsten sind jedoch der '''Fahrzeugschein''' und der '''Fahrzeugbrief''':
== Fahrzeugschein ==
Der '''Fahrzeugschein''' enthält die wichtigsten technischen Informationen, die bei der Zulassung des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbrief eingetragen werden.
Dazu zählt z. B.:
* Name und Anschrift des Fahrzeugführers,
* das amtliche Kennzeichen,
* [[Ventiltrieb und Hubraum|Hubraum]] und [[Leistung]] (kW-Angaben),
* Zulassungsdatum,
* zulässige [[Bereifung]] sowie zahlreiche Schlüsselnummern.
- Name und Anschrift des Fahrzeugführers,- das amtliche Kennzeichen,- Hubraum und Leistung (KW-Angaben),- Zulassungsdatum, - zulässige Bereifung sowie zahlreiche Schlüsselnummern.Links: [[Ventiltrieb und Hubraumbild:Fahrzeugschein.jpg]]
[[bild:Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein Fahrzeugscheinausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen. Wenn er verloren geht, muss er über die Zulassungsstelle neu beantragt werden.jpg]]
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen. Wenn er verloren geht, muss er über die Zulassungsstelle neu beantragt werden
Der Fahrzeugschein muss immer mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden.
== Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II ==
Ab dem 011. Oktober 2005 wird bei einer Neuzulassung eines Autos kein Fahrzeugschein mehr ausgestellt, sondern man bekommt eine "Zulassungsbescheinigung Teil I". Auch der Fahrzeugbrief bekommt einen neuen Namen: "Zulassungsbescheinigung Teil II".
Die Papiere wurden nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich verändert. Auf der Vorderseite des Scheins werden ab sofort keine technischen Daten mehr zu sehen sein, sondern nur noch verschlüsselte Codes. Diese dienen dazu, dass die Scheine dem EU-Standard angepasst werden. Die neuen Dokumente haben mehrere drucktechnisch aufgebrauchte Sicherheitsmerkmale, die gegen Fälschungen besser gesichert sein sollten als die alten. Und in der "Zulassungsbescheinigung Teil II" stehen dann aus Datenschutzgründen statt 6 nur noch 2 Haltereinträge.
Die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bleiben weiterhin gültig und müssen nur bei einem Halterwechsel, z. B. Verkauf des Fahrzeugs, Umschreibung oder bei Verlust eines der Scheine getauscht werden. Sollte mal eines von beiden verloren gehen, so muss man beide Sachen neu beantragen.
Die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bleiben weiterhin gültig und müssen nur bei einem Halterwechsel, z. B. [[Verkauf des Fahrzeugs]], Umschreibung oder bei Verlust eines der Scheine getauscht werden. Sollte mal eines von beiden verloren gehen, so muss man beide Sachen neu beantragen. Zum Weiterlesen: [http://www.landratsamt-roth.de/DesktopDefault.aspx/tabid-4/367_read-10186/ Zulassungsbescheinigung Teil I & II ].