Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen durch:
*mangelhafte Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen, z.B. durch Nichtverwendung geeigneter Arbeitsmittel, wie Tragen einer Schutzbrille beim Schweißen der Schleifen !*unzuträgliche chemische und physikalische Einwirkungen, z.B. durch Kraftstoffdämpfe, Säuredämpfe, Feinstäube beim Schleifen und natürlich der Lärm .*übermäßiger körperlicher Belastung , z.B. durch schweres Heben .
Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] und der Betriebssicherheitsverordnung [ BetrSichV ] ist der Arbeitsgeber verpflichtet , die Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
eine Dokumentation führen. Inhalte der Dokumentationen sind:
* [[Gefährdungsbeurteilung]]
* Maßnahmen oder Arbeitsschutzes
* Ergebnis der Überprüfungen
Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben.
Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] sind die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter zuständig.
Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche [[Unfallverhütungsvorschrift]]en [ UVV ].
Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen.
Die Berufsgenossenschaft Metall ist z.B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich.
Die Unfallhütungsvorschriften müssen in jedem Betrieb gut erkennbar sein und leicht zugänglich ausgelegt oder aufgehängt sein.
== '''''Verbotszeichen''''' ==
 
Diese Schilder erkennt man dadurch, dass die Umrundung ROT und das freie WEISS ist.
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