Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben.
Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] sind die jeweiligen
Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütung Vorschriften [[Unfallverhütungsvorschrift]]en [ UVV ].
Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen.
Die Berufsgenossenschaft Metall ist z.B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich.