* Maßnahmen oder Arbeitsschutzes
* Ergebnis der Überprüfungen
 
 
Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben.
Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] sind die jeweiligen
Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütung Vorschriften [[Unfallverhütungsvorschrift]]en [ UVV ].
Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen.
Die Berufsgenossenschaft Metall ist z.B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich.
'''Jeder betriebsangehörige ist verpflichtet,
'''die Unfallverhütungsvorschriften [[Unfallverhütungsvorschrift]]en genau einzuhalten''' !'''
Durch Sicherheitswidriges Verhalten können schwere oder gar tödliche Verletzungen
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Arbeitsschutz

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/* Arbeitsschutz und Unfallverhütung */
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