Emissionen | ||
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Immission | Abgas und Umwelt |
Emis·si'on, die; -,-en
- PHYSIK Aussenden, Ausstrahlen von Strahlung, Teilchen
- WIRTSCHAFT Ausgabe von Anteilscheinen, Aktien oder Wertpapieren
- TECHNIK Abgabe von schädigenden Stoffen, Strahlen, Geräuschen und Erschütterungen an die Umwelt (Emission) bzw.
die Umwelt schädigende Stoffe, Strahlen, Geräusche und Erschütterungen (Emissionen)
Quelle: Langenscheidts Fremdwörterbuch
Emissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind die von einer Anlage (z. B. Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:
- Kraftfahrzeuge geben Emissionen wie Kohlendioxid, Feinstaub, Stickoxide, Lärm usw. an die Umwelt ab
- Anwohnner nehmen diese als Immissionen auf.
Die begriffliche Trennung ist notwendig, da sich die Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen deutlich voneinander unterscheiden.
Weblinks
- Emissionen als Google-Suchbegriff
- Emissionen in der Wikipedia
- Emissionen hier in bs-wiki.de mit Google
- Emissionen als Youtube-Video
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)*) auf www.Umweltbundesamt.de