Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben.
Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] sind die jewaligen jeweiligen
Gewerbeaufsichtsämter zuständig
Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütung Vorschriften [ UVV ].
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