Ein Airbag darf nur an NORA- Kunden verkauft werden und dann muss auch ein Regestrieblatt ausgefüllt werden, es darf auf keinen Fall an Privatpersonen heraus gegeben werden, auch wenn der Kunde sich in der Werkstatt ein Sportlenkrad einbauen lässt darf ihm das Originalteil, sprich der Airbag nicht raus gegeben werden. Man muss dann den Airbag ausbauen und dann darf dem Kunden das Lenkrad ausgehändigt werden.
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