Ein selbst betriebenes (im Klartext: ohne Motor, also nur von Muskelkraft) betriebenes Fahrrad unterliegt keiner Betriebserlaubnis, sondern der Verantwortung des Erbauers bzw. Umrüsters.
Allerdings sollte man sich bei einer technischen Umrüstung an die Mindestanforderungen halten, die in der [[DIN]] 79100, ''Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren'' bzw. seit 2006 in der EN 14764, ''City- und Trekking-Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren'' festgeschrieben sind.