=== Regeln zur Ermittlung von Oxidationszahlen ===
Die Regeln zur Ermittlung von Oxidationszahlen sind '''hierarchisch''' angeordnet, d. h. in dieser '''Reihenfolge''' anzuwenden:
# 1. [[Elemente]] haben die Ox. Null, z.B.: C, Si, N<sub>2</sub>, Fe. # 2. Die Ladung von [[Ionen]] entspricht ihrer Ox., in mehratomigen [[Ionen]] als Summe der Oxidationszahlen aller Atome.# 3. [[Fluor]] hat als elektronegativstes [[Element]] in seinen Verb. die Oxidationszahl –I.# 4. [[Metalle]] besitzen positive Oxidationsstufen.# 5. [[Wasserstoff]] hat in seinen Verbindungen die Oxidationszahl +I.<br>:Ausnahme: in Metall-[[Hydride]]n -I, weil erst die 4. Regel zu beachten ist. Beispiel: LiH. # 6. [[Sauerstoff]] hat in Verbindungen die Oxidationszahl –II.<br>:Ausnahmen: in Verbindungen mit [[Fluor]] pos. Ox. wg. 3. Regel; in Peroxiden wie H<sub>2</sub>O<sub>2</sub> Ox. +I für H u. –I für O, weil die 5. Regel von höherem Rang ist. # 7. [[Chlor]], [[Brom]] u. [[Iod]] haben in ihren Verbindungen die Oxidationszahl –I.