Immission
Immission | ||
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Emissionen | Abgas und Umwelt |
Im·mis·si'on, die; -,-en
Einwirkung von → emittierten Stoffen, Strahlung, Geräuschen und Erschütterungen auf Menschen, Tiere und Sachen. [Quelle:Langenscheits Fremdwörterbuch]
Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:
- Kraftfahrzeuge geben Emissionen wie Kohlendioxid, Feinstaub, Stickoxide, Lärm usw. an die Umwelt ab
- Anwohnner nehmen diese als Immissionen auf.
Die begriffliche Trennung ist notwendig, da sich die Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen deutlich voneinander unterscheiden.
Weblinks
- Immission als Google-Suchbegriff
- Immission in der Wikipedia
- Immission hier in bs-wiki.de mit Google
- Immission als Youtube-Video
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)*) auf www.Umweltbundesamt.de