Geschichte der Autokennzeichen

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Kraftfahrzeug-Kennzeichen


Kennzeichen für Automobiele kennt heutzutage jeder. Das ist kein Wunder, denn jedes Fahrzeug das Motorisiert ist muss auf unseren Straßen ein eigenes, einmalige Kennnummer versehen sein um im Verkehr teil zu nehmen. Diese Regestriernummer gilt dazu noch als Straßenzulassung die nur von Kraftfahrzeug Zulassungsstellen vergeben werden dürfen.



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Warum muss ein jedes Fahrzeug im Straßenverkehr verschieden gekennzeichnett werden??

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1. Die Auseinanderhaltung der einzelnen Fahrzeugen

2. Den Halter des Fahrzeuges ermitteln, bei misachtungen der Straßen-Verkehrsordnung

3. Den Halter des Fahrzeuges ermitteln, wenn mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wird/wurde

4. Den Halter des Fahrzeuges ermitteln, bei Fahrerflucht



Die Vorgeschichte der heutigen Automobil-Kennzeichen


Die ersten Kennzeichen bekamen im Römischen Reich die Streitwagen um sie auseinander zuhalten. Im 17. Jahrhundert wurden erstmalig wieder nach den Römern in England Kutschen verschieden gekennzeichnett, allerdings nur durch verschiedene Wappen die sie unterschieden. Weiter ging es im 19. Jahrhundert wo Fahrräder mit Örtlichen Kennzeichen versehen wurden, zur Zeit versuchen einige Politiker und verkersverbände dies wieder einzuführen um Fahrradfahrende Verkehrs "Raudies" besser zu fassen, bis lang allerdings ohne erfolg.


Fahrräder legten zu dieser Zeit bereits den Gundstein für den Grund unserer Kennzeichen an Automobielen, denn die Fahrradfahrer bekamen aus den selben Grund wie heutzutage ein Kennzeichen.

                            - Fahrerflucht & Regelverstöße-

Denn auch darmasl konnte man die einzelnen Verkehrsteilnehmer nurnoch anhand ihrer Kennzeichen unterschieden werden.










Geburtsstunde der Kennzeichen Das Jahr 1886 gilt gemeinhin als das Jahr, in dem der erste Kraftwagen hergestellt wurde. Die Frage des Kennzeichens für Kraftwagen blieb noch einige Zeit offen, im Nachbarland Frankreich hat der Polizeipräsident der Metropole Paris im Jahr 1893 eine Verordnung erlassen, dass Motorfahrzeuge eine polizeiliche Erlaubnis bedürften und mit einer Metallplatte versehen werden mussten, auf der diverse Informationen über den Eigentümer sowie eine Nummer zu stehen hatte.

Dies gilt vielen als erstes Nummernschild, weil die Behörden die Nummer vergaben. Auch in Deutschland folgten diverse Regelungen. Es dauerte aber noch einige Zeit, ehe sich ein landesweites System bei der Vergabe von Kennzeichen und der Anbringung durchgesetzt hatte. Für Deutschland bzw. seinerzeit noch das Deutsche Reich galt ab dem 01.10.1907 eine einheitliche Verfahrensweise für sämtliche Kraftfahrzeuge.

Vorangegangen waren Regelungen diverser Staaten des Deutschen Reichs. So mussten in Baden, Bayern, Elsaß-Lothringen usw. Kraftfahrzeuge ein Schild „an ins Auge fallender Stelle“ tragen, während es in Bremen, Hamburg, Hessen und Lübeck eine Erkennungsnummer war. Einige Gebiete wiederum hatten überhaupt keine Vorschriften diesbezüglich. 1906 wurde schließlich eine Mischung aus bestehenden Systemen vereinbart, um eine einheitliche Regelung durchzusetzen. Interessanterweise wurden bereits zu diesem Zeitpunkt die Maße der Kennzeichen ebenfalls festgelegt. Die Zeit, die bis zu dieser Regelung verging, zeigt, wie hart die Verhandlungen über diesen Gegenstand gewesen waren.

Dabei drängte bereits die Zeit, die Zahl der Fahrzeuge nahm zu, die Zahl der Unfälle ebenfalls und es hatte auch Tote waren schon zu beklagen gewesen. Auch von anderen Seiten gab es eine Reihe von Protesten gegen die neuen Kennzeichen, beklagt wurde dabei vor allem die Entstellung der Fahrzeuge durch die Schilder.



Geschichte der Kennzeichen 1914 bis 1945 Während des Ersten Weltkrieges und der nachfolgenden Zeit der Weimarer Republik gab es vergleichsweise geringe Veränderungen am einmal festgelegten Kennzeichensystem. 1919 hatte das Deutsche Reich infolge des verlorenen Krieges eine Reihe von Gebietsabtretungen vorzunehmen, wodurch natürlich diverse Kennzeichen wegfielen. Auch bei den verbleibenden Staaten gab es einige Veränderungen im Stile heutiger Zusammenschlüsse von Kreisverwaltungen usw.

Dramatische Veränderungen ergaben sich seit Ende der 1930er Jahre bis 1945, im Zuge der aggressiven Expansionspolitik des nationalsozialistischen Deutschen Reichs, die in den Zweiten Weltkrieg mündete.

Die Eingliederung Österreichs im Jahr 1938 und des tschechischen Teils der Tschechoslowakei 1939 führten zur Ausweitung des bestehenden Kennzeichenbestandes. Dabei wurden zunächst die Vorschriften, die in Österreich herrschten, kurzerhand übernommen, obwohl die Schilder – anders als bei den deutschen – eine weiße Schrift auf schwarzem Grund verwendeten.

Durch die Kriegspolitik gerieten weiteren Länder in den Machtbereich des Deutschen Reichs und wurden mit eigenen Kennzeichen versehen: Unter anderem sind das Luxemburg, Elsaß-Lothringen, Polen, Lettland, die so genannten Reichskommissariate Ostland und Ukraine usw. Außerdem gab es noch eine Reihe von Sonderkennzeichen aus dem Beriech der militärischen Verwaltung in den zahlreichen besetzten Gebieten.



Geschichte der Kennzeichen nach 1945 bis zur Gegenwart Dem Zweiten Weltkrieg folgten tief greifende territoriale Veränderungen Deutschlands. Ein Teil des Landes wurde an Nachbarstaaten abgetreten und der verbleibende Rest in vier Besatzungszonen unterteilt. In jedem Bereich wurden zunächst eigene Registrierungen von Kraftfahrzeugen durchgeführt, Ende 1945 tauchten einheitliche Kennzeichen auf. Es dauerte jedoch bis 1949, ehe ein einheitliches Kennzeichensystem etabliert worden war. Keine Regel ohne Ausnahme: Berlin blieb Sondergebiet mit eigenen Vorschriften. In der zwischenzeitlich gegründeten DDR wurde 1952 eine weit reichende Verwaltungsreform durchgeführt, in deren Verlauf die Länder zerschlagen und 14 Bezirke eingeführt wurden. Entsprechend wurde die Vergabe der Kennzeichen geregelt, wieder blieb Berlin zunächst eine Ausnahme, bis auch hier Ende 1953 die Regelung erfolgte. Bis Ende 1990 wurden Kraftfahrzeuge nach dieser Regelung mit Kennzeichen versehen.

Etwas später folgte auch in der Bundesrepublik Deutschland die Einführung der bis in die Gegenwart gebräuchlichen Systematik bei der Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen. Ins Jahr 1956 fiel die Geburtsstunde des westdeutschen Kennzeichen-Systems.

Das ist ein Beispiel durchaus vorausschauenden Denkens, denn es ist bis auf den heutigen Tag mit ausreichenden Nummern ausgestattet und hat damit nicht allein die dramatisch ansteigende Zahl an Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eingliederung der DDR und die Notwendigkeit, dort das gleiche System zu etablieren, unbeschadet überstanden. Das kann man von anderen staatlichen Regularien, deren Wurzeln in die 1950er Jahre zurückreichen, vor allem dem Rentensystem und dem Bereich Gesundheit, nicht behaupten.