Zuletzt geändert am 23. Mai 2008 um 08:29
Gefahrensymbol

"Die Dosis allein macht das Gift." Paracelsus (1493-1541)


Die Gefahrstoffverordnung präzisiert dieses Gefährlichkeitsmerkmal: Stoffe gelten als giftig, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

Weblinks

Achtung.gif Auf allen Chemikalien-Gefäßen, die an der BBS Winsen verwendet werden, finden sich codierte Hinweise auf Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen beim Umgang mit dieser Chemikalie. Diese sogenannten H- & P-Sätze hängen gemeinsam mit den Arbeitsregeln für Schülerexperimente als Betriebsanweisung im Chemieraum aus und müssen in jedem Fall beachtet werden!