Fahrzeugdokumente
Zu jedem Kraftfahrzeug gehören mehrere individuelle Fahrzeugdokumente. Fahrzeugdokumente sind amtliche Urkunden, die in erster Linie das Eigentum an einem Fahrzeug sichern. Da gibt es z.B. die Bescheinigung für die HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung).Am wichtigsten sind jedoch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief.
Inhaltsverzeichnis
Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen, die bei der Zulassung des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbrief eingetragen werden. Dazu zählt z. B.:
- Name und Anschrift des Fahrzeugführers,
- das amtliche Kennzeichen,
- Hubraum und Leistung(KW-Angaben),
- Zulassungsdatum,
- zulässige Bereifung sowie zahlreiche Schlüsselnummern.
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen. Wenn er verloren geht, muss er über die Zulassungsstelle neu beantragt werden Der Fahrzeugschein muss immer mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden.
Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde, in die das Kraftfahrzeug und die Personalien dessen, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird, eingetragen sind. Den Fahrzeugbrief sollte man niemals im Handschuhfach des Autos liegen lassen, denn bei einem Diebstahl in solchem Falle gibt es keinen Versicherungsschutz mehr. Der Fahrzeugbrief ist gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung, er enthält die Angaben, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden und enthält außerdem Angaben über vorherige Besitzer.
Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II
Ab dem 01. Oktober 2005 wird bei einer Neuzulassung eines Autos kein Fahrzeugschein mehr ausgestellt, sondern man bekommt "Zulassungsbescheinigung Teil I". Auch der Fahrzeugbrief bekommt einen neuen Namen: "Zulassungsbescheinigung Teil II". Die Papiere wurden nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich verändert. Auf der Vorderseite des Scheins werden ab sofort keine technischen Daten mehr zu sehen sein, sondern nur noch verschlüsselte Codes. Diese dienen dazu, dass die Scheine dem EU-Standard angepasst werden. Die neuen Dokumente haben mehrere drucktechnisch aufgebrauchte Sicherheitsmerkmale, die gegen Fälschungen besser gesichert sein sollten als die alten. Und in der "Zulassungsbescheinigung Teil II" stehen dann aus Datenschutzgründen statt 6 nur noch 2 Haltereinträge. Die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bleiben weiterhin gültig und müssen nur bei einem Halterwechsel, z. B. Verkauf des Fahrzeugs, Umschreibung oder bei Verlust eines der Scheine getauscht werden. Sollte mal eines von beiden verloren gehen, so muss man beide Sachen neu beantragen.
http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/zulassungsbescheinigung_I.pdf
Fragen
Frage 1: Wie heißen die beiden wichtigsten Dokumente, die bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ausgestellt werden?
Frage 2: Welche Angaben enthält der Fahrzeugschein?
Frage 3: Seit wann gibt es die neuen Zulassungspapiere und wie heißen sie?
Erstellt von: U4-Eugen.EDatei:Fahrzeugschein pecumax.jpg Datei:Fahrzeugschein pecumax.jpg.jpg