Immission

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Im·mis·si'on, die; -,-en
Einwirkung von → emittierten Stoffen, Strahlung, Geräuschen und Erschütterungen auf Menschen, Tiere und Sachen. [Quelle:Langenscheits Fremdwörterbuch]

Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:

Die begriffliche Trennung ist notwendig, da Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen sich deutlich voneinander unterscheiden.