Ladebordwand
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Ladebordwand
Allgemeines
Eine Ladebordwand genant auch Hubladebühne ist eine plattförmige Hubeinrichtung die hinten am LKW montiert ist. Sie erleichtert das Be- und Entladen von Frachtgut und lässt sich auf das Fahrbahnniveau absenken. Die Ladebordwand ist zugleich Hubbühne und Verschlusselement. Die hinten angebrachte Ladebordwand kann von der senkrechten Fahrbahnposition zur waagerechter Ladeposition geneigt werden. Nachdem man die Ladebordwand um 90°Crad geneigt hat kann man diese dann waagerecht absenken oder auch anheben. Diese Bewegungen werden meistens direkt oder indirekt durch Hydraulikpumpe elektrisch oder durch einen Nebenantrieb im Aggregat angetrieben. Verschiedene Hersteller versuchen schon seit Jahren den hydraulischen durch ein elektromichanischen Antrieb zu ersetzen, da dieser kostengünstiger, wartungsfreier und langlebiger ist. Zudem soll dieser Antrieb Umwelt entlasten sein. Auf der 62. Internationalen Automobiel Ausstellung IAA 2008 wurde so ein Antriebsystem vorgestellt. Dieser hatte ein reduziertes Gewicht, geringeren Kraftstoffverbrauch und kein auslaufendes Hydrauliköl. Zurück zur Ladebordwand. Eine Ladebordwand ist in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt und zwar in 500kg, 750kg, 1t, 1,5t, 2t, 2,5t und 3t. Diese Gewichtsklassen geben an dass das Laden von schweren Gütern, ohne das eine Verladerampe benötigt wird erlaubt ist. LKWs mit einer Ladebordwand werden meistens im Güterverkehr für Huaszustellunegn eingesetzt.
Kennzeichnung einer Ladebordwand
Als erstes muss eine Ladebordwand zu jeder Seite Sichtbare Kennzeichnungen haben, damit im Verkehr niemand in die Ladebordwand fährt und somit sich oder andere gefährdet. Dies sieht wie folgt aus:
- Makierungsfähnche auf der Plattformunterseite.
- Blinkleuchten auf der Oberseite der ausgefahrenen Plattform.
- An der Plattformseite sind reflektierende Warnstreifen.
Wer darf Ladebordwände bedienen?
Um alleine Ladebordwände bedienen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet sein und vor allem brauch man eine spezielle Ausbildung.
Hat man diese Ausbildung nicht, sondern lernt man Berufskraftfahrer, darf man eine Ladebordwand erst nach 24 Monatiger Ausbildung, unter Aufsicht einer vom Betrieb gestellten Arbeitskraft bedienen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das anders. Sie dürfen erst nach 24 Monatiger Ausbildung, eine Ladebordwand unter Aufsicht bedienen. Allerdings darf die zu befördernde Last nicht schwerer als 1,5 Tonnen betragen.