R-Sätze
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Version vom 1. September 2006, 20:57 Uhr von Dg (Diskussion | Beiträge)
Die R-Sätze sind codierte Hinweise über besondere Gefahren beim Umgang mit einem chemischen Stoff auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung.
Der Wortlaut der R-Sätze (s.u.) ergibt sich aus seiner Nummer, Beispiel: "R 12" steht für "Hochentzündlich".
Mehrere Hinweise werden zusammengefasst zu Kombinationen der R-Sätze.
- Beispiel: "R 20/21" steht für "Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut."
R-Satz | Beschreibung |
---|---|
R 1 | In trockenem Zustand explosionsgefährlich |
R 2 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
R 3 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
R 4 | Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen |
R 5 | Beim Erwärmen explosionsfähig |
R 6 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
R 7 | Kann Brand verursachen |
R 8 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen |
R 9 | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen |
R 10 | Entzündlich |
R 11 | Leichtentzündlich |
R 12 | Hochentzündlich |
R 14 | Reagiert heftig mit Wasser |
R 15 | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 16 | Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen |
R 17 | Selbstentzündlich an der Luft |
R 18 | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf- Luftgemische möglich |
R 19 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
R 20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
R 21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
R 23 | Giftig beim Einatmen |
R 24 | Giftig bei Berührung mit der Haut |
R 25 | Giftig beim Verschlucken |
R 26 | Sehr giftig beim Einatmen |
R 27 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
R 28 | Sehr giftig beim Verschlucken |
R 29 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
R 30 | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden |
R 31 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
R 32 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
R 33 | Gefahr kumulativer Wirkungen |
R 34 | Verursacht Verätzungen |
R 35 | Verursacht schwere Verätzungen |
R 36 | Reizt die Augen |
R 37 | Reizt die Atmungsorgane |
R 38 | Reizt die Haut |
R 39 | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens |
R 40 | Irreversibler Schaden möglich |
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden |
R 42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich |
R 43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 44 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß |
R 45 | Kann Krebs erzeugen |
R 46 | Kann vererbbare Schäden verursachen |
R 48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition |
R 49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen |
R 50 | Sehr giftig für Wasserorganismen |
R 51 | Giftig für Wasserorganismen |
R 52 | Schädlich für Wasserorganismen |
R 53 | Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 54 | Giftig für Pflanzen |
R 55 | Giftig für Tiere |
R 56 | Giftig für Bodenorganismen |
R 57 | Giftig für Bienen |
R 58 | Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben |
R 59 | Gefährlich für die Ozonschicht |
R 60 | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
R 62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
R 64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
R 65 | Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R 66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
R 67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 | Irreversibler Schaden möglich |
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Auf Chemikalien-Gefäßen finden sich codierte Hinweise auf Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen beim Umgang mit dieser Chemikalie. Diese sogenannten H- & P-Sätze hängen gemeinsam mit den Arbeitsregeln für Schülerexperimente als Betriebsanweisung im Chemieraum aus und müssen in jedem Fall beachtet werden! |