Gift: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Februar 2016, 20:19 Uhr

Gefahrensymbol

„Die Dosis allein macht das Gift.“
Paracelsus (1493-1541)


Die Gefahrstoffverordnung präzisiert dieses Gefährlichkeitsmerkmal: Stoffe gelten als giftig, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

Giftnotruf 0551/19240

Weblinks

Achtung.gif Auf Chemikalien-Gefäßen finden sich codierte Hinweise auf Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen beim Umgang mit dieser Chemikalie. Diese sogenannten H- & P-Sätze hängen gemeinsam mit den Arbeitsregeln für Schülerexperimente als Betriebsanweisung im Chemieraum aus und müssen in jedem Fall beachtet werden!