{{navi|Feuerwerk|x}}
[http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html#BJNR027370976BJNE001902377 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)]
== Sprengstoffgesetz ==
Gemäß [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf §5(3)2 der SprengV1] ist das Sprengstoffgesetz ''nicht anzuwenden auf ... das Vernichten ... von explosionsgefährlichen Stoffen bis zu einer Gesamtmenge von 100 g durch ... berufsbildende Schulen, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.'' Beipiel: Sprengung eines [[Airbag]]s im Unterricht (Technologie Kfz-Technik).
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