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− | Kartuschenbrenner
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− | Festinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen.
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− | Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nicht
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− | mehr als ein Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn
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− | sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden.
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− | Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen diese Öffnungen
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− | in Bodennähe haben.
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− | Bei Kartuschenbrennern darf nur der Lehrer oder der technische Assistent
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− | die Druckgaskartuschen auswechseln.
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− | Es dürfen nur Kartuschenbrenner betrieben werden, bei denen ein unbeabsichtigtes
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− | Lösen der Druckgaskartuschen verhindert ist.
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− | Schüler dürfen im Unterricht nur mit maximal 8 Kartuschenbrennern in Einwegbehältern
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− | (Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetzt
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− | ist. Einwegbehälter, die angestochen werden müssen und bei denen
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− | nach Entfernen des Entnahmeventils ungehindert Gas ausströmen kann, dürfen
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− | ihnen nicht ausgehändigt werden.
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2011, 22:18 Uhr