Diskussion:Teclu-Brenner: Unterschied zwischen den Versionen

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Kartuschenbrenner
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Festinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen.
 
Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nicht
 
mehr als ein Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn
 
sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden.
 
Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen diese Öffnungen
 
in Bodennähe haben.
 
Bei Kartuschenbrennern darf nur der Lehrer oder der technische Assistent
 
die Druckgaskartuschen auswechseln.
 
Es dürfen nur Kartuschenbrenner betrieben werden, bei denen ein unbeabsichtigtes
 
Lösen der Druckgaskartuschen verhindert ist.
 
Schüler dürfen im Unterricht nur mit maximal 8 Kartuschenbrennern in Einwegbehältern
 
(Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetzt
 
ist. Einwegbehälter, die angestochen werden müssen und bei denen
 
nach Entfernen des Entnahmeventils ungehindert Gas ausströmen kann, dürfen
 
ihnen nicht ausgehändigt werden.
 

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2011, 23:18 Uhr