Glimmspanprobe: Unterschied zwischen den Versionen
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Durch die Glimmspanprobe lässt sich [[Sauerstoff]] nachweisen: Man entzündet ein Holzstäbchen (Streichholz, Schaschlik-Spieß, Zahnstocher o. ä.), pustet die Flamme aus und nähert den glimmenden Holzspan der vermeintlichen Sauerstoffquelle. Sauerstoff gilt als nachgewiesen, wenn sich der Glimmspan erneut entzündet. | Durch die Glimmspanprobe lässt sich [[Sauerstoff]] nachweisen: Man entzündet ein Holzstäbchen (Streichholz, Schaschlik-Spieß, Zahnstocher o. ä.), pustet die Flamme aus und nähert den glimmenden Holzspan der vermeintlichen Sauerstoffquelle. Sauerstoff gilt als nachgewiesen, wenn sich der Glimmspan erneut entzündet. | ||
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Version vom 21. März 2010, 18:46 Uhr
Durch die Glimmspanprobe lässt sich Sauerstoff nachweisen: Man entzündet ein Holzstäbchen (Streichholz, Schaschlik-Spieß, Zahnstocher o. ä.), pustet die Flamme aus und nähert den glimmenden Holzspan der vermeintlichen Sauerstoffquelle. Sauerstoff gilt als nachgewiesen, wenn sich der Glimmspan erneut entzündet.