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Die Gesetzgebung zur Begrenzung der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen schreibt für die Abgaskomponenten HC, CO, NOx und RM der Automobilindustrie Grenzwerte vor.
 
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Die Gesetzgebung zur Begrenzung der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen schreibt für die Abgaskomponenten [[HC]], [[CO]], [[NOx]] und Ruß der Automobilindustrie Grenzwerte vor.
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Die europäischen Normen schreiben der Automobilindustrie die Grenzwerte für die Typprüfung von neuen Fahrzeugmodellen vor.
 
Die europäischen Normen schreiben der Automobilindustrie die Grenzwerte für die Typprüfung von neuen Fahrzeugmodellen vor.
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Bis heute gibt es die EU-1-, EU-2-, EU-3-, EU-4-, EU-5-Norm.
  
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* gültig von 1996 bis 2000
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* die Abgaskomponenten werden nach NEFZ mit 40 Sekunden Vorlauf ermittelt
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* die Abgaskomponenten NOx und HC werden noch zusammen angegeben
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* Grenzwerte für Ottomotoren und Dieselmotoren
  
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Beispiel: Euro-2-Norm
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Grenzwerte: Euro-2-Norm
  
-gültig von 1996 bis 2000
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-die Abgaskomponenten werden nach NEFZ mit 40 Sekunden Vorlauf ermittelt
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Diesel-Motor: CO in g/km =1,0 NOx+HC in g/km =0,7 Partikelemission PM in g/km =0,08
 
 
-die Abgaskomponenten NOx und HC werden noch zusammen angegeben
 
 
 
-Grenzwerte für Ottomotoren und Dieselmotoren
 
  
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Grenzwerte: Euro-2-Norm
 
  
Otto-Motor: CO in g/km =2,2   NOx+HC in g/km =0,
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== EURO III ==
 
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Die EU-3-Abgasnorm ist ab 2000 gültig (HC 0,2----, CO 2,3----, NOx 0,15)
Diesel-Motor: CO in g/km =1,0 NOx+HC in g/km =0,7 Partikelemission PM in g/km =0,08
 
  
  
EURO III bzw. EU3 europäische Abgasnorm ab 2000 gültig (HC 0,2----, CO 2,3----, NOx 0,15)
 
  
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== Fragen ==
  
Fragen:
 
  
 
1. Nenne die aktuellste Euro-Norm.  
 
1. Nenne die aktuellste Euro-Norm.  
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2. Wo wird die AU-Plakette angebracht ?
 
2. Wo wird die AU-Plakette angebracht ?
  
3. Welche Grenzwerte muss die Automobilindustrie bei der EU 3-Norm einhalten ?
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3. Welche Grenzwerte muss die Automobilindustrie bei der EU-3-Norm einhalten ?
  
  

Version vom 14. März 2007, 15:24 Uhr

Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zur Begrenzung der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen schreibt für die Abgaskomponenten HC, CO, NOx und Ruß der Automobilindustrie Grenzwerte vor. Dabei wird auf dem Rollenprüfstand ein festgelegter Fahrzyklus gefahren und die Mengen der Abgaskomponenten gemessen.

Die europäischen Normen schreiben der Automobilindustrie die Grenzwerte für die Typprüfung von neuen Fahrzeugmodellen vor.

Bis heute gibt es die EU-1-, EU-2-, EU-3-, EU-4-, EU-5-Norm.

Die Euro-5-Norm ist die aktuellste Norm von allen!!!

CO in g/km HC in g/km Nox g/km HC + Nox g/km PM in g/km
Otto-Motor 2,3 0,2 0,15 -- --
Diesel-Motor 0,64 -- 0,5 0,56 0,05


Beispiel: Euro-2-Norm

  • gültig von 1996 bis 2000
  • die Abgaskomponenten werden nach NEFZ mit 40 Sekunden Vorlauf ermittelt
  • die Abgaskomponenten NOx und HC werden noch zusammen angegeben
  • Grenzwerte für Ottomotoren und Dieselmotoren

Datei:Au ani.gif

Grenzwerte: Euro-2-Norm

Otto-Motor: CO in g/km =2,2 NOx+HC in g/km =0,5

Diesel-Motor: CO in g/km =1,0 NOx+HC in g/km =0,7 Partikelemission PM in g/km =0,08


EURO III

Die EU-3-Abgasnorm ist ab 2000 gültig (HC 0,2----, CO 2,3----, NOx 0,15)


Fragen

1. Nenne die aktuellste Euro-Norm.

2. Wo wird die AU-Plakette angebracht ?

3. Welche Grenzwerte muss die Automobilindustrie bei der EU-3-Norm einhalten ?


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