* R 600 a Isobutan C4H10
* R 170 Ethan C2H6
* R 744 Kohlendioxid CO2[[Kohlenstoffdioxid|CO<sub>2</sub>]]
* R 718 Wasser H2O
Natürliche Kältemittel sind für Neuanlagen, Erweiterungen und Umbauten anzustreben. Für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln ist keine Bewilligung erforderlich und es besteht keine Meldepflicht. Für Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel ist ein Wartungsheft zu führen.
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