Die Verpackungen sehen meist aus wie normale Kartons, aber die sind geprüft wurden und meistens mit einem Kunststoffeinsatz versehen, so dass der Airbag eigentlich nicht da drin explodieren kann! Diese Kartons müssen mit dem Gefahrzettel der Klasse 1.4S gekennzeichnet werden und in diesem Karton dürfen dann auch keine Gefahrgüter andere Klassen mit verschickt werden. Nicht gezündete Airbageinheiten sind an das Vertriebszentrum zurück zu schicken und nicht hinten auf dem Hof zu sprengen, denn das ist viel zu gefährlich, weil der Airbag unkontrolliert durch die Gegend fliegen kann, gezündete Airbageinheiten dürfen über den normalen Gewerbemüll entsorgt werden, da sie keine Gefahr mehr darstellen, weil die Sprengeinheit ja schon gezündet ist!
 
 
 
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