'''Emissionen''' im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind dievon einer Anlage (z. B. Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen,Geräusche, Erschütterungen, [[Licht]], [[Wärme]], Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe [[Immission]]en und [[Emissionen]] häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn: