Gezündete Airbageinheiten können gemäß Vorgaben des Herstellers über den normalen Gewerbemüll entsorgt werden, da sie keine Gefahr mehr darstellen, weil die Sprengeinheit ja schon gezündet ist!
Ein Airbag darf nur an NORA-Kunden Vertragswerkstätten bzw.Fachwerkstätten verkauft werden und .Die müssen dann muss auch ein Registrierblatt ausgefüllt werdenausfüllen, es darf auf keinen Fall an Privatpersonen heraus gegeben werden, auch wenn der Kunde sich in der Werkstatt ein Sportlenkrad einbauen lässt, darf ihm das Originalteil, sprich der Airbag nicht rausgegeben werden. Man muss dann den Airbag ausbauen und erst dann darf dem Kunden das Lenkrad ausgehändigt werden.
=== Aufbewahrung ===
Änderungen – BS-Wiki: Wissen teilen

Änderungen

Airbag

31 Byte hinzugefügt, 20:21, 19. Mai 2010
/* Entsorgung */
42
Bearbeitungen