Emissionen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Emissionen''' im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind die
 
'''Emissionen''' im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind die
von einer Anlage (z. B.: Autobahn) ausgehenden '''[[Luftverunreinigungen]]''',
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von einer Anlage (z. B.: Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen,
 
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
 
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
  

Version vom 13. Dezember 2008, 16:22 Uhr

Emis·si'on, die; -,-en

  1. PHYSIK Aussenden, Ausstrahlen von Strahlung, Teilchen
  2. WIRTSCHAFT Ausgabe von Anteilscheinen, Aktien oder Wertpapieren
  3. TECHNIK Emission: Abgabe von schädigenden Stoffen, Strahlen, Geräuschen und Erschütterungen an die Umwelt, vgl. Immission(1)
  4. TECHNIK Emissionen: die Umwelt schädigende Stoffe, Strahlen, Geräusche und Erschütterungen, vgl. Immissionen (2)
  5. MEDIZIN Entleerung von Ausscheidungen aus dem Körper
  6. (schweizerisch) Rundfunksendung

Quelle:Langenscheidts Fremdwörterbuch

Emissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind die von einer Anlage (z. B.: Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:

Die begriffliche Trennung ist notwendig, da sich die Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen deutlich voneinander unterscheiden.

Weblinks