=== II. Der Bund und die Länder ===
====Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]====
:(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
:(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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