Gefährlichkeitsmerkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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Stoffe gelten als umweltgefährlich - '''N''', wenn sie geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]], [[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
 
* Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
 
* Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
 
* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_7.mpg Video.mpg], 15 MB
 
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== Links ==
 
== Links ==

Version vom 28. November 2007, 00:51 Uhr

Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können giftig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.

Die Gefahrstoffverordnung beschreibt diese Eigenschaften als Gefährlichkeitsmerkmale, die durch entsprechende Gefahrensymbole gekennzeichnet sind. Die wichtigsten Gefahren werden durch die "Napo-Videos" der Berufsgenossenschaften auf unterhaltsame aber unmissverständliche Weise erläutert:

E-300.jpg

Explosionsgefährlich

Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - E eingestuft.

Brandfördernd

Stoffe gelten als brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen, z. B. durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

Hochentzündlich

Stoffe gelten als hochentzündlich, wenn sie

  • in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt haben,
  • als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben.
F-300.jpg

Leicht entzündlich

Stoffe gelten als leicht entzündlich - F, wenn sie

  • sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können,
  • in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,
  • in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt haben,
  • bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln.
  • Schutzmassnahmen: Eventuelle Zündquellen vermeiden, Beachtung/Befolgung der Kennzeichnung, Lüften des Arbeitsbereichs
  • Video.mpg, 12 MB

Entzündlich

Stoffe gelten als entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben.

T-300.jpg

Giftig

Stoffe gelten als (sehr) giftig - T (+), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.

  • Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
  • Video.mpg, 11 MB
Xn-300.jpg

Gesundheitsschädlich

Stoffe gelten als gesundheitsschädlich - Xn, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.

  • Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
  • Video.mpg, 9 MB
C-300.jpg

Ätzend

Stoffe gelten als ätzend - C, wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.

Xi-300.jpg

Reizend

Stoffe gelten als reizend - Xi, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.

Sensibilisierend

Stoffe gelten als sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff charakteristische Störungen auftreten.

Krebserzeugend

Stoffe gelten als krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.

Fortpflanzungsgefährdend

Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut

  • nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder
  • eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können (fruchtbarkeitsgefährdend).

Erbgutverändernd

Stoffe gelten als erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können.

N-300.jpg

Umweltgefährlich

Stoffe gelten als umweltgefährlich - N, wenn sie geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

  • Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
  • Video.mpg, 15 MB

Links

Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Fragenkatalog Sachkundeprüfung mit Lösungen, 232 Seiten (PDF)

Gefahrstoffliste 2006. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, 742 Seiten (PDF)

Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)