Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütung Vorschriften [ UVV ].
Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen.
 
 
 
Die Berufsgenossenschaft Metall ist z.B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich.
Die Unfallhütungsvorschriften müssen in jedem Betrieb gut erkennbar sein und leicht zugänglich ausgelegt oder aufgehängt sein.
 
'''Jeder betriebsangehörige ist verpflichtet,
'''die Unfallverhütungsvorschriften genau einzuhalten''' !'''
 
Durch Sicherheitswidriges Verhalten können schwere oder gar tödliche Verletzungen
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Arbeitsschutz

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/* Arbeitsschutz und Unfallverhütung */
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