Glimmspanprobe: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Durch die Glimmspanprobe lässt sich [[Sauerstoff]] nachweisen: Man entzündet ein Holzstäbchen (Streichholz, Schaschlik-Spieß, Zahnstocher o. ä.), pustet die Flamme aus und nähert den glimmenden Holzspan der vermeintlichen Sauerstoffquelle. Sauerstoff gilt als nachgewiesen, wenn sich der Glimmspan erneut entzündet. | + | Durch die Glimmspanprobe lässt sich [[Sauerstoff]] nachweisen, z. B. bei der Identifizierung der bei der [[Elektrolyse von Wasser]] gebildeten Gase: Man entzündet ein Holzstäbchen (Streichholz, Schaschlik-Spieß, Zahnstocher o. ä.), pustet die Flamme aus und nähert den glimmenden Holzspan der vermeintlichen Sauerstoffquelle. Sauerstoff gilt als nachgewiesen, wenn sich der Glimmspan erneut entzündet. |
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Version vom 24. Oktober 2011, 00:56 Uhr
Durch die Glimmspanprobe lässt sich Sauerstoff nachweisen, z. B. bei der Identifizierung der bei der Elektrolyse von Wasser gebildeten Gase: Man entzündet ein Holzstäbchen (Streichholz, Schaschlik-Spieß, Zahnstocher o. ä.), pustet die Flamme aus und nähert den glimmenden Holzspan der vermeintlichen Sauerstoffquelle. Sauerstoff gilt als nachgewiesen, wenn sich der Glimmspan erneut entzündet.