Gift: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. November 2007, 10:29 Uhr
"Die Dosis allein macht das Gift." Paracelsus (1493-1541)
Die Gefahrstoffverordnung präzisiert dieses Gefährlichkeitsmerkmal: Stoffe gelten als giftig, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.
Weblinks
Auf Chemikalien-Gefäßen finden sich codierte Hinweise auf Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen beim Umgang mit dieser Chemikalie. Diese sogenannten H- & P-Sätze hängen gemeinsam mit den Arbeitsregeln für Schülerexperimente als Betriebsanweisung im Chemieraum aus und müssen in jedem Fall beachtet werden! |