Gefährlichkeitsmerkmale: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Die [[Gefahrstoffverordnung]] beschreibt diese Eigenschaften als <b>{{PAGENAME}}</b>, die durch entsprechende '''Gefahrensymbole''' gekennzeichnet sind. Die wichtigsten Gefahren werden durch die [http://hvbg-filme.cnbg.de/Im_Reich_der_Gefahren.mpg "Napo-Videos" der Berufsgenossenschaften] auf humoristische, aber unmissverständliche Weise erläutert: | |
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entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise | entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise | ||
weiterbrennen oder weiterglimmen, | weiterbrennen oder weiterglimmen, | ||
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− | Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder | + | |
− | Gesundheitsschäden verursachen können, | + | [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_4.mpg Download als *.mpg], 12.274 kB |
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− | Gesundheitsschäden verursachen können | + | == Entzündlich == |
− | + | Stoffe gelten als entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen [[Flammpunkt]] haben. | |
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− | + | [[Bild:T-300.jpg|thumb|100px]] | |
− | 9. ätzend, wenn sie | + | == Giftig == |
− | + | Stoffe gelten als (sehr) giftig - '''T''' (+), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können. | |
+ | * Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte. | ||
+ | * [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_6.mpg Video.mpg], 11 MB | ||
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+ | [[Bild:Xn-300.jpg|thumb|100px]] | ||
+ | == Gesundheitsschädlich == | ||
+ | Stoffe gelten als gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme | ||
+ | über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können. | ||
+ | * Folge 1:<br>Gesundheitsschädlich - Xn:<br> Stoffe, die zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können<br>Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske | ||
+ | [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_2.mpg Download als *.mpg], 9.400 kB | ||
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+ | [[Bild:C-300.jpg|thumb|100px]] | ||
+ | == Ätzend == | ||
+ | Stoffe gelten als ätzend - '''C''', wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können. | ||
+ | * Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]] | ||
+ | * [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_5.mpg Video.mpg], 9.135 kB | ||
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+ | [[Bild:Xi-300.jpg|thumb|100px]] | ||
+ | == Reizend == | ||
+ | Stoffe gelten als reizend - '''Xi''', wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger | ||
andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine | andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine | ||
− | Entzündung hervorrufen können, | + | Entzündung hervorrufen können. |
− | + | * [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_3.mpg Video.mpg], 10 MB | |
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+ | == Sensibilisierend == | ||
+ | Stoffe gelten als sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut | ||
Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger | Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger | ||
− | Exposition gegenüber dem Stoff | + | Exposition gegenüber dem Stoff charakteristische |
− | Störungen auftreten | + | Störungen auftreten. |
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+ | == Krebserzeugend == | ||
+ | Stoffe gelten als krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder | ||
Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen | Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen | ||
− | können | + | können. |
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+ | == Fortpflanzungsgefährdend == | ||
+ | Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, wenn sie bei Einatmen, | ||
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut | Verschlucken oder Aufnahme über die Haut | ||
− | + | * nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren | |
− | Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder | + | Häufigkeit erhöhen ('''fruchtschädigend''') oder |
− | + | * eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen | |
Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können | Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können | ||
− | (fruchtbarkeitsgefährdend) | + | ('''fruchtbarkeitsgefährdend'''). |
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+ | == Erbgutverändernd == | ||
+ | Stoffe gelten als erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder | ||
Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder | Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder | ||
− | deren Häufigkeit erhöhen können | + | deren Häufigkeit erhöhen können. |
− | + | ||
− | sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, | + | == Umweltgefährlich == |
− | Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass | + | Stoffe gelten als umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet |
− | dadurch | + | sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]], |
+ | [[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass | ||
+ | dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden | ||
können. | können. | ||
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+ | |[[Bild:N-300.jpg|thumb|100px]] || Folge 6:<br>Umweltgefährlich - N:<br>Stoffe, die für den Menschen gefährlich sind, schädigen auch die Umwelt<br>Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten | ||
+ | | [[Bild:wmv.gif]] [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/wmv/im_reich_der_gefahren_7.wmv Download als *.wmv], 6.482 kB<br> | ||
+ | <br>[[Bild:mpg.gif]] [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_7.mpg Download als *.mpg], 15.263 kB | ||
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+ | [http://www.bmu.de/files/chemikalien/application/pdf/chemikalien_sachkunde.pdf Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung] | ||
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+ | [http://blak-uis.server.de/servlet/is/2146/P-4a.pdf Fragenkatalog Sachkundeprüfung mit Lösungen, 232 Seiten (PDF)] | ||
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+ | [http://www.hvbg.de/d/bia/pub/rep/rep05/pdf_datei/biar0106/rep1_2006.pdf Gefahrstoffliste 2006. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, 742 Seiten (PDF)] | ||
+ | |||
+ | [http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8553.pdf Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)] |
Version vom 28. November 2007, 00:37 Uhr
Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können giftig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.
Die Gefahrstoffverordnung beschreibt diese Eigenschaften als Gefährlichkeitsmerkmale, die durch entsprechende Gefahrensymbole gekennzeichnet sind. Die wichtigsten Gefahren werden durch die "Napo-Videos" der Berufsgenossenschaften auf humoristische, aber unmissverständliche Weise erläutert:
Inhaltsverzeichnis
Explosionsgefährlich
Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - E eingestuft.
- Download als *.mpg, 9.602 kB
Brandfördernd
Stoffe gelten als brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen, z. B. durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.
Hochentzündlich
Stoffe gelten als hochentzündlich, wenn sie
- in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen
niedrigen Siedepunkt haben,
- als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft
einen Explosionsbereich haben.
Leichtentzündlich
Stoffe gelten als leichtentzündlich, wenn sie
- sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen
und schließlich entzünden können,
- in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht
entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,
- in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt haben,
- bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in
gefährlicher Menge entwickeln.
Folge 3:
Leicht entzündlich - F:
Gase und Dämpfe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei entsprechender Zündquelle leicht entzündet werden können
Schutzmassnahmen: Eventuelle Zündquellen vermeiden, Beachtung/Befolgung der Kennzeichnung, Lüften des Arbeitsbereichs
Download als *.mpg, 12.274 kB
Entzündlich
Stoffe gelten als entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben.
Giftig
Stoffe gelten als (sehr) giftig - T (+), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
- Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
- Video.mpg, 11 MB
Gesundheitsschädlich
Stoffe gelten als gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
- Folge 1:
Gesundheitsschädlich - Xn:
Stoffe, die zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können
Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
Download als *.mpg, 9.400 kB
Ätzend
Stoffe gelten als ätzend - C, wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
- Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, Schutzbrille
- Video.mpg, 9.135 kB
Reizend
Stoffe gelten als reizend - Xi, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.
- Video.mpg, 10 MB
Sensibilisierend
Stoffe gelten als sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff charakteristische Störungen auftreten.
Krebserzeugend
Stoffe gelten als krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.
Fortpflanzungsgefährdend
Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
- nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren
Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder
- eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen
Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können (fruchtbarkeitsgefährdend).
Erbgutverändernd
Stoffe gelten als erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können.
Umweltgefährlich
Stoffe gelten als umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
| || Folge 6:Umweltgefährlich - N:
Stoffe, die für den Menschen gefährlich sind, schädigen auch die Umwelt
Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
| Download als *.wmv, 6.482 kB
Datei:Mpg.gif Download als *.mpg, 15.263 kB
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Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung
Fragenkatalog Sachkundeprüfung mit Lösungen, 232 Seiten (PDF)
Gefahrstoffliste 2006. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, 742 Seiten (PDF)