Gefährlichkeitsmerkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Gefahrstoffverordnung]] definiert eine Reihe von <b>{{PAGENAME}}n</b>
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Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können [[gift]]ig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.
  
Gefährlich sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1
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Die [[Gefahrstoffverordnung]] beschreibt diese Eigenschaften als <b>{{PAGENAME}}</b>, die durch entsprechende '''Gefahrensymbole''' gekennzeichnet sind. Die wichtigsten Gefahren werden durch die [http://hvbg-filme.cnbg.de/Im_Reich_der_Gefahren.mpg "Napo-Videos" der Berufsgenossenschaften] auf humoristische, aber unmissverständliche Weise erläutert:
des Chemikaliengesetzes genannten und in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG
 
näher bestimmten Eigenschaften aufweisen. Sie sind:
 
  
Explosionsgefährlich
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[[Bild:E-300.jpg|100px|right]]
1. explosionsgefährlich, wenn sie in festem, flüssigem, pastenförmigem oder
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gelatinösem Zustand auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und
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== Explosionsgefährlich ==
unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren können und unter
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Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - '''E''' eingestuft.
festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim
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* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_1.mpg Download als *.mpg], 9.602 kB
Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren,
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2. brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei
+
== Brandfördernd ==
Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch
+
Stoffe gelten als brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei
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Berührung mit brennbaren Stoffen, z. B. durch
 
Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes
 
Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes
beträchtlich erhöhen,
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beträchtlich erhöhen.
3. hochentzündlich, wenn sie
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a) in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen
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== Hochentzündlich ==
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Stoffe gelten als hochentzündlich, wenn sie
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* in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen
 
niedrigen Siedepunkt haben,
 
niedrigen Siedepunkt haben,
b) als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft
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* als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft
einen Explosionsbereich haben,
+
einen Explosionsbereich haben.
4. leichtentzündlich, wenn sie
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a) sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen
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[[Bild:F-300.jpg|thumb|100px]]
Gefahrstoffverordnung Seite - 10 -
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== Leichtentzündlich ==
Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de –
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Stoffe gelten als leichtentzündlich, wenn sie
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* sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen
 
und schließlich entzünden können,
 
und schließlich entzünden können,
b) in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht
+
* in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht
 
entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise
 
entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise
 
weiterbrennen oder weiterglimmen,
 
weiterbrennen oder weiterglimmen,
c) in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt haben,
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* in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen [[Flammpunkt]] haben,
d) bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in
+
* bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in
gefährlicher Menge entwickeln,
+
gefährlicher Menge entwickeln.
5. entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben,
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6. sehr giftig, wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder
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Folge 3:<br>Leicht entzündlich - F:<br>Gase und Dämpfe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei entsprechender Zündquelle leicht entzündet werden können<br>Schutzmassnahmen: Eventuelle Zündquellen vermeiden, Beachtung/Befolgung der Kennzeichnung, Lüften des Arbeitsbereichs
Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische
+
 
Gesundheitsschäden verursachen können,
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[http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_4.mpg Download als *.mpg], 12.274 kB
7. giftig, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
+
 
über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische
+
 
Gesundheitsschäden verursachen können,
+
== Entzündlich ==
8. gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
+
Stoffe gelten als entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen [[Flammpunkt]] haben.
über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische
+
 
Gesundheitsschäden verursachen können,
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[[Bild:T-300.jpg|thumb|100px]]
9. ätzend, wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können,
+
== Giftig ==
10. reizend, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger
+
Stoffe gelten als (sehr) giftig - '''T''' (+), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
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* Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
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* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_6.mpg Video.mpg], 11 MB
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[[Bild:Xn-300.jpg|thumb|100px]]
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== Gesundheitsschädlich ==
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Stoffe gelten als gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
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über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
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* Folge 1:<br>Gesundheitsschädlich - Xn:<br> Stoffe, die zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können<br>Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
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[http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_2.mpg Download als *.mpg], 9.400 kB
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[[Bild:C-300.jpg|thumb|100px]]
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== Ätzend ==
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Stoffe gelten als ätzend - '''C''', wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
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* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]
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* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_5.mpg Video.mpg], 9.135 kB
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[[Bild:Xi-300.jpg|thumb|100px]]
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== Reizend ==
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Stoffe gelten als reizend - '''Xi''', wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger
 
andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine
 
andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine
Entzündung hervorrufen können,
+
Entzündung hervorrufen können.
11. sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut
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* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_3.mpg Video.mpg], 10 MB
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== Sensibilisierend ==
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Stoffe gelten als sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut
 
Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger
 
Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger
Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische
+
Exposition gegenüber dem Stoff charakteristische
Störungen auftreten,
+
Störungen auftreten.
12. krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder
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== Krebserzeugend ==
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Stoffe gelten als krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder
 
Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen
 
Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen
können,
+
können.
13. fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), wenn sie bei Einatmen,
+
 
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== Fortpflanzungsgefährdend ==
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Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, wenn sie bei Einatmen,
 
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
 
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
a) nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren
+
* nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren
Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder
+
Häufigkeit erhöhen ('''fruchtschädigend''') oder
b) eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen
+
* eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen
 
Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können
 
Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können
(fruchtbarkeitsgefährdend),
+
('''fruchtbarkeitsgefährdend''').
14. erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder
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== Erbgutverändernd ==
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Stoffe gelten als erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder
 
Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder
 
Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder
deren Häufigkeit erhöhen können,
+
deren Häufigkeit erhöhen können.
15. umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet
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sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft,
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== Umweltgefährlich ==
Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass
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Stoffe gelten als umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet
dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden
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sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]],
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[[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass
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dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden
 
können.
 
können.
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|[[Bild:N-300.jpg|thumb|100px]] || Folge 6:<br>Umweltgefährlich - N:<br>Stoffe, die für den Menschen gefährlich sind, schädigen auch die Umwelt<br>Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
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| [[Bild:wmv.gif]] [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/wmv/im_reich_der_gefahren_7.wmv Download als *.wmv], 6.482 kB<br>
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<br>[[Bild:mpg.gif]] [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_7.mpg Download als *.mpg], 15.263 kB
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[http://www.bmu.de/files/chemikalien/application/pdf/chemikalien_sachkunde.pdf Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung]
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[http://blak-uis.server.de/servlet/is/2146/P-4a.pdf Fragenkatalog Sachkundeprüfung mit Lösungen, 232 Seiten (PDF)]
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[http://www.hvbg.de/d/bia/pub/rep/rep05/pdf_datei/biar0106/rep1_2006.pdf Gefahrstoffliste 2006. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, 742 Seiten (PDF)]
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[http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8553.pdf Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)]

Version vom 28. November 2007, 00:37 Uhr

Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können giftig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.

Die Gefahrstoffverordnung beschreibt diese Eigenschaften als Gefährlichkeitsmerkmale, die durch entsprechende Gefahrensymbole gekennzeichnet sind. Die wichtigsten Gefahren werden durch die "Napo-Videos" der Berufsgenossenschaften auf humoristische, aber unmissverständliche Weise erläutert:

E-300.jpg

Explosionsgefährlich

Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - E eingestuft.

Brandfördernd

Stoffe gelten als brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen, z. B. durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

Hochentzündlich

Stoffe gelten als hochentzündlich, wenn sie

  • in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen

niedrigen Siedepunkt haben,

  • als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft

einen Explosionsbereich haben.

F-300.jpg

Leichtentzündlich

Stoffe gelten als leichtentzündlich, wenn sie

  • sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen

und schließlich entzünden können,

  • in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht

entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,

  • in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt haben,
  • bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in

gefährlicher Menge entwickeln.

Folge 3:
Leicht entzündlich - F:
Gase und Dämpfe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei entsprechender Zündquelle leicht entzündet werden können
Schutzmassnahmen: Eventuelle Zündquellen vermeiden, Beachtung/Befolgung der Kennzeichnung, Lüften des Arbeitsbereichs

Download als *.mpg, 12.274 kB


Entzündlich

Stoffe gelten als entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben.

T-300.jpg

Giftig

Stoffe gelten als (sehr) giftig - T (+), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.

  • Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
  • Video.mpg, 11 MB
Xn-300.jpg

Gesundheitsschädlich

Stoffe gelten als gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.

  • Folge 1:
    Gesundheitsschädlich - Xn:
    Stoffe, die zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können
    Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske

Download als *.mpg, 9.400 kB

C-300.jpg

Ätzend

Stoffe gelten als ätzend - C, wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.


Xi-300.jpg

Reizend

Stoffe gelten als reizend - Xi, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.


Sensibilisierend

Stoffe gelten als sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff charakteristische Störungen auftreten.

Krebserzeugend

Stoffe gelten als krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.

Fortpflanzungsgefährdend

Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut

  • nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren

Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder

  • eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen

Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können (fruchtbarkeitsgefährdend).

Erbgutverändernd

Stoffe gelten als erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können.

Umweltgefährlich

Stoffe gelten als umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

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N-300.jpg
|| Folge 6:
Umweltgefährlich - N:
Stoffe, die für den Menschen gefährlich sind, schädigen auch die Umwelt
Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
| Wmv.gif Download als *.wmv, 6.482 kB


Datei:Mpg.gif Download als *.mpg, 15.263 kB

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Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Fragenkatalog Sachkundeprüfung mit Lösungen, 232 Seiten (PDF)

Gefahrstoffliste 2006. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, 742 Seiten (PDF)

Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)