Luftverunreinigungen

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Feinstaub

Zur Feinstaub-Problematik nimmt die Planungsbehörde auf der Basis der von ihnen durchgeführten Modellrechnungen wie folgt Stellung:

Die Berechnungen ... haben ... in geringem Umfang Konflikte der Variante GP 2-5/1 und GP 2-5/2 mit den geltenden Grenzwerten der 22. BImSchV ermittelt.

Die Vorbelastung mit Feinstaub liegt derzeit bei ca. 20 μg/m³ im Jahresmittel. Mit Variante GP 2-5/2 erhöht sich die Belastung an der autobahnnächsten Bebauung von Moorfeld im Jahr 2015 auf bis zu 31 μg/m³ im Jahresmittel und nähert sich somit dem Grenzwert von 40 μg/m³ nach 22. BImSchV. Bei Variante GP 2-5/1 wurden bis zu 30 μg/m³ im Jahresmittel an der autobahnnächsten Bebauung im Südwesten von Moorfeld ermittelt. Es sind jedoch keine Gebäude von Überschreitungen des Jahresmittel-Grenzwertes betroffen. Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes von 50 μg/m³ als Tagesmittelwert für PM10-Konzentrationen an mehr als 35 Tagen im Jahr ist nach derzeitigen konservativen Berechnungen jedoch bei beiden Varianten nicht auszuschließen.

Stickoxide