Ziel-1-Förderung
Bei der Förderung der Europäischen Union (EU) für die Regionalentwicklung haben so genannte Ziel 1- Gebiete den Anspruch auf maximale Hilfen aus Brüssel. Damit werden Regionen mit Entwicklungsrückstand unterstützt, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Grundlage ist der Gedanke der Solidarität, wonach die Lebensverhältnisse in Europa einander angenähert werden sollen. Bislang lagen Ziel 1-Regionen ausschließlich in den Neuen Bundesländern. Der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg an der früheren Zonengrenze ist die einzige Region in Westdeutschland, die auch als Ziel 1-Gebiet eingestuft wurde. Ziel 2-Gebiete sind Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind, etwa Industriegebiete und strukturschwache ländliche Regionen.