Linienbestimmung
Die Linienbestimmung ist ein wesentlicher Schritt im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.
Gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes wird die am besten geeignete Linie (Variante) am Ende des Raumordnungsverfahrens landesplanerisch festgestellt und innerhalb einer Frist von drei Monaten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bestimmt. Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung verbindlich für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung (Planfeststellungsverfahren). [1]
Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte Linienführung der vorab formulierten Vorzugsvariante, falls die im Raumordnungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
Für die geplante A 39 soll die Linienbestimmung Ende 2007 erfolgen:
...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr". [LZ 29.11.06]