Nutzen-Kosten-Verhältnis
Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die sich im Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ausdrückt, das Hauptkriterium für oder gegen den Bau eines Straßenbauprojektes wie der geplanten Autobahn A 39.
Dabei werden die geschätzten Baukosten den vermuteten gesamtwirtschaftlichen Nutzen gegenüber gestellt. Maßnahmen, bei denen die berechneten Nutzen die Kosten deutlich übersteigen, d.h. ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis besitzen, erscheinen wirtschaftlich sinnvoll und damit bauwürdig.
Um die begrenzten Mittel für den Bau von Autobahnen möglichst effektiv einzusetzen, wurden die Projekte überwiegend aufgrund ihres jeweiligen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in eine der drei Kategorien
- Vordringlicher Bedarf
- Weiterer Bedarf
- Kein Bedarf
eingeteilt.
Nur Projekte des vordringlichen Bedarfs, d.h. mit einem NKV > 3 haben in Zeiten knapper Kassen eine Chance auf Realisierung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes.
Das Berechnungsmodell zur Bestimmung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wird allerdings sehr kontrovers diskutiert, da die berücksichtigten Kategorien von Nutzen (Transportkostensenkung, Kosten der Wegeerhaltung, Beiträge zur Sicherheit, Verbesserung der Erreichbarkeit, regionale Effekte, Umwelteffekte, Hinterlandanbindung, induzierter Verkehr) kaum objektiv erfassbar und damit gegeneinander aufzuwiegen sind.
So wird bei der Berechnung des "Erreichbarkeitsvorteils" jede angenommene Stunde, die ein Verkehrsteilnehmer durch eine neue oder ausgebaute Straße einspart, als eine Kostensenkung von 3,83 EURO gerechnet. Wenn z.B. 50.000 Pkw pro Tag jeweils 20 Minuten einsparen, ergibt das theoretisch einen jährlichen Nutzen von 23,3 Millionen EURO ohne Berücksichtigung, ob die Verkehrsteilnehmer Geschäftsreisende, Transport-LKWs oder Freizeit- und Urlaubsfahrer sind.
Alles in allem haben die Wirtschaftstheoretiker eine fragwürdige Feinarbeit geleistet, so findet sich im Berechnungsmodell auch das erleichterte Überqueren von Durchgangsstraßen für Fußgänger, errechnet mit Hilfe des "Stundenlohns" von EURO 5,47.
Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39
Die beiden geplanten Bauabschnitte Uelzen-Wolfsburg und Lüneburg-Uelzen werden im Bundesverkehrswegeplan vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im vordringlichen Bedarf gelistet und mit Investitionskosten von 437 Millionen Euro angegeben. [1]
Weblinks
- BUND zur Problematik der Wirtschaftlichkeitsberechnung
- [Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]