Linienbestimmung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Die {{PAGENAME}} erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Grundlage der [[landesplanerische Feststellung|landesplanerischen Feststellung]], Zitat: ''...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".'' <br>[[Presseberichte_November_2006#Landeszeitung_.C3.BCber_Investitionsrahmenplan|[LZ 29.11.06]]] | ||
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+ | * Gemäß [[Bundesfernstra%C3%9Fengesetz#.C2.A7_16_Planungen|§ 16 des Bundesfernstraßengesetzes]] ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung die{{mark|'''Bestimmung der [[Linienführung]]'''}} durch das BMVBS {{mark|innerhalb einer Frist von drei Monaten}}, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister [[Walter Hirche]] wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "''... voraussichtlich im Januar oder Februar 2008''" [[Presseberichte_Juli_2007#Landeszeitung_zum_Treffen_mit_Niedersachsens_Verkehrsminister_Walter_Hirche|[LZ vom 10.07.07]]] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der [[Landtagswahl]]en verzögert werden. | ||
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* Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung {{mark|verbindlich}} für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung ([[Planfeststellungsverfahren]]). [http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C6620141_N6414294_L20_D0_I5213350.html] | * Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung {{mark|verbindlich}} für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung ([[Planfeststellungsverfahren]]). [http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C6620141_N6414294_L20_D0_I5213350.html] | ||
* Nach der '''[[Linienbestimmung]]''' erfolgt das [[Planfeststellungsverfahren]], weiterer Verlauf s. [[Planungsablauf für den Bau einer Autobahn]]. | * Nach der '''[[Linienbestimmung]]''' erfolgt das [[Planfeststellungsverfahren]], weiterer Verlauf s. [[Planungsablauf für den Bau einer Autobahn]]. | ||
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Version vom 4. Oktober 2007, 00:00 Uhr
Die Linienbestimmung ist ein wesentlicher Schritt im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn zwischen Raumornungs- und Planfeststellungsverfahren.
- Die Linienbestimmung erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Grundlage der landesplanerischen Feststellung, Zitat: ...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".
[LZ 29.11.06]
- Gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung dieBestimmung der Linienführung durch das BMVBS innerhalb einer Frist von drei Monaten, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "... voraussichtlich im Januar oder Februar 2008" [LZ vom 10.07.07] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der Landtagswahlen verzögert werden.
- Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte Linienführung der vorab formulierten Vorzugsvariante, falls die im Raumordnungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
- Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung verbindlich für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung (Planfeststellungsverfahren). [1]
- Nach der Linienbestimmung erfolgt das Planfeststellungsverfahren, weiterer Verlauf s. Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.